Ziele des Jugendmedienschutzes
Kinder und Jugendliche stehen unter dem besonderen Schutz unserer Gesellschaft. Dieser Schutz ist im Grundgesetz (Artikel 1 Abs. 1 sowie Artikel 2 Abs. 1) verankert. Der Staat hat das Recht und die Pflicht, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Eltern und andere Erziehungspersonen sollen bei der verantwortungsbewussten Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt werden.
Für den Jugendmedienschutz bedeutet dies, dass Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Inhalten in den Medien geschützt werden, insbesondere vor Gewalt und Angst auslösenden Darstellungen, pornografischen und ethisch desorientierenden Angeboten. Der Jugendmedienschutz stellt deshalb einen wesentlichen Aufgabenbereich des Jugendschutzes dar. Dies betrifft sowohl die gesetzlichen Schutzregeln als auch die Prävention und damit die Förderung von Medienkompetenz, wobei letzteren aufgrund der rasanten Medienentwicklung eine immer größere Bedeutung zukommt.
Wichtige Ansprechpartner in Brandenburg
Weiterführende Links
Schau Hin!
www.schau-hin.info
Medienratgeber für Eltern "Schau Hin! Was Dein Kind mit Medien macht."
Kinderschutz im Internet
Kinderstartseite
www.meine-startseite.de
bietet Kindern und Familien Sicherheit bei den ersten Schritten im Netz
Kinder-Suchmaschinen
www.blinde-kuh.de