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Jugendmedienschutz für Internet und Handy

Der Jugendmedienschutz im Internet und auf dem Handy (so genannte Telemedien) steht vor besonderen Herausforderungen. Anders als bei Filmen, Computerspielen oder Fernsehsendungen kann wegen der Fülle der Angebote im Netz nicht in Prüfausschüssen vor der Veröffentlichung über jugendschutzrelevante Inhalte entschieden werden. Für Internet und Handy setzt der Gesetzgeber deshalb auf die Selbstverpflichtung der Anbieter und auf technische Schutzeinrichtungen wie das BPJM-Modul als Filter für Suchmaschineneinträge sowie auf Jugendschutzfilter, die die Nutzer auf dem heimischen Rechner installieren können.

Institutionen

Als Institution der Selbstkontrolle handelt die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM). 
Die FSM hat in Zusammenarbeit mit Anbietern, Einrichtungen des Jugendschutzes und den anderen Selbstkontrollen verschiedene Selbstverpflichtungserklärungen für die Anbieter von Internetseiten entwickelt. Anbieter in Deutschland sind zum Beispiel gehalten einen Jugendschutzbeauftragten zu benennen. Sowohl für Suchmaschinen als auch für Soziale Netzwerke sind Selbstverpflichtungen entstanden, ebenso für Teletext und Mobilfunkanbieter. Die in den Selbstverpflichtungen festgelegten Regelungen sind keine Gesetze, basieren aber auf den gesetzlichen Grundlagen und haben somit laut FSM den Vorteil, dass sie schneller und flexibler an neue Trends und Technologien angepasst werden können. In der Regel haben sich aber nur inländische Anbieter den Verhaltenskodizes unterworfen. Ausländische Anbieter eher nicht.