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Rechtsextremistische Propaganda

Gemäß § 4 Abs. 1 JMStV  sind "Angebote mit Inhalten wie  der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Aufstachelung zum Rassenhass und der Verharmlosung von Handlungen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen wurden" absolut unzulässig. Dennoch gelingt es rechtsradikalen Gruppen immer wieder Jugendliche zu erreichen, in den letzten Jahren zunehmend über das Internet. Woran erkennt man rechtsextreme Auftritte in den Medien und wie kann man sich dagegen schützen? In Brandenburg gibt es zahlreiche Initiativen gegen Rechts, für Pädagogische Fachkräfte steht umfangreiches Material zur Verfügung.