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Gesetzliche Grundlagen

Das Jugendschutzgesetz legt fest, ab welchem Alter Jugendliche Zugang zu bestimmten Medien erhalten dürfen. Das betrifft Kinofilme, darüber hinaus auch Videos sowie Computer- und Videospiele, soweit diese in Form so genannter Trägermedien vorliegen (also auf CD, DVD, Videokassette). Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen Medien, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen, und solchen, die ihre Entwicklung gefährden können. Für den Bereich von Rundfunk (Radio und Fernsehen), den Online-Medien (zum Beispiel Internet) und der mobilen Kommunikation (Handy) regelt der Jugendmedienschutzstaatsvertrag der Länder entsprechende Zugangsbeschränkungen bzw. Vorgaben für Anbieter.

Der gesetzliche Jugendmedienschutz sieht sich gegenwärtig vor der Herausforderung, dass die Mediennutzungen ineinandergreifen, Filme können sowohl im Fernsehen und auf DVD, als auch auf Internetplattformen und auf dem Handy angeschaut werden. Das gilt ebenso für Computerspiele. Das Internet ermöglicht den Nutzern unbegrenzt selbst Inhalte zu publizieren. Diese Fülle der Angebote ist kaum zu kontrollieren, die Zuständigkeiten überschneiden sich und sind nicht immer eindeutig abzugrenzen. Hier ist eine Überarbeitung und Anpassung der Regelungen geboten und wird auf allen Ebenen derzeit diskutiert. Bisher gelten:

Institutionen

Zur Einhaltung der Bestimmungen hat der Gesetzgeber zwei Institutionen geschaffen: Die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien (BPJM) und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Die Aufgaben der BPJM sind die Indizierung jugendgefährdender Medien auf Antrag oder Anregung, sowie die Förderung wertorientierter Medienerziehung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange des Jugendmedienschutzes. Die KJM prüft und bewertet mögliche Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), legt Sendezeiten fest und stellt Indizierungsanträge für Internetangebote bei der BPJM.  

Regional sind die Landesmedienanstalten für die Kontrolle des Rundfunks zuständig, in Brandenburg ist dies die Medienanstalt Berlin Brandenburg (mabb). Die Aktion Kinder- und Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Brandenburg e.V. übernimmt als Vertreterin der Obersten Landesjugendbehörden ebenfalls vielfältige Aufgaben im Jugendmedienschutz.